Feuerwerkskörper dürfen in Österreich aus gesetzlichen Gründen nicht an Endverbraucher versendet werden.
Diese sind als Gefahrengut eingestuft und dürfen nach dem ADR/RID Recht nur unter Einhaltung besonderer Vorschriften transportiert werden.
Danke für Ihr Verständnis, dass darum nur eine Abholung vor Ort möglich ist.
Abholung
Ortseinfahrt Thaya bei Firma Edi Zuwach
Großgerhartserstraße 6
3842 Thaya

